Rechtstracker.at

Art. 19

Fassungen
ab 01.06.2001 — BGBl. III Nr. 170/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 19 heute01.06.2001 BGBl. III Nr. 170/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 170 aus 2001,

Typ

Vertrag – Bosnien-Herzegowina

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 19

Inkrafttretensdatum

01.06.2001BGBl. III Nr. 170/2001

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel 19

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Sarajewo am 21. August 1998 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2019

Gesetzesnummer

20001544

Dokumentnummer

NOR40023651