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Rückübernahmeabkommen (Estland)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.09.2001 — BGBl. III Nr. 202/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.09.2001 BGBl. III Nr. 202/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Estland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 202 aus 2001,

Typ

Vertrag – Estland

Inkrafttretensdatum

01.09.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

49/06 Schubverkehr

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Estland über die Übernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen)

StF: BGBl. III Nr. 202/2001

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 15 des Abkommens wurden am 19. Juli bzw. 13. August 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15 mit 1. September 2001 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Estland (im weiteren Vertragsparteien genannt),

ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern,

in der Absicht, der illegalen Zuwanderung im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegenzutreten,

von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die illegal eingereist sind oder sich illegal auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, und die Durchbeförderung von Personen im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen und im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern,

haben folgendes vereinbart:

Anmerkung

Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2014

Gesetzesnummer

20001586

Dokumentnummer

NOR30001722