Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Kuba)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 203/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 203 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
29/10 Strafprozess, Strafvollzug
Text
Artikel 10
(1)Absatz eins,Ersuchen nach diesem Vertrag werden schriftlich gestellt.
(2)Absatz 2,Dem Ersuchen sind anzuschließen:
eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils sowie allfällige Rechtsmittelentscheidungen;
eine Abschrift der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen sowie jener über die bedingte Entlassung;
Angaben zu der Person des Verurteilten, zu seiner Staatsangehörigkeit, seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt;
eine Bestätigung über den vollzogenen Teil der Freiheitsstrafe oder die anzurechnenden Haftzeiten;
weitere Unterlagen und Angaben, die für die Beurteilung des Ersuchens von Bedeutung sein können.
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2014
Dokumentnummer
NOR40024161