Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von
Erlösminderungen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 354/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 354 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Beachte
Zum Außerkrafttreten vgl. § 11 Abs. 2.Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 11, Absatz 2,
Text
Unrentable Investitionen und Rechtsgeschäfte
§ 3. Für die Abdeckung von Erlösminderungen im Sinne des § 1 Abs. 1 können für nachstehende Investitionen und Rechtsgeschäfte Beihilfen gewährt werden: Paragraph 3, Für die Abdeckung von Erlösminderungen im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, können für nachstehende Investitionen und Rechtsgeschäfte Beihilfen gewährt werden:
Kohle-Lieferungsvertrag abgeschlossen zwischen der Graz-Köflacher Eisenbahn- und Bergbau Gesellschaft (GKB) und der Österreichischen Draukraftwerke Aktiengesellschaft (ÖDK) vom 20. Juli 1977.
Dokumentnummer
NOR40024275