Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Veröffentlichung der Richtlinie über Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 353/2001 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 179/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 353 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 179 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Am 21. August 2001 wurde die Richtlinie 2001/59/EG der Kommission vom 6. August 2001 zur achtundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang I („Stoffliste“) und Anhang V („Prüfmethoden für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, ABl. EG Nr. L 225 S. 1, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am 24. August 2001 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen betreffend Anhang I („Legaleinstufung von Stoffen“) und Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG gilt der 24. Februar 2002. Für Zubereitungen, die solche Stoffe enthalten, gilt bezüglich ihrer Einstufung und Kennzeichnung der in der Richtlinie 2001/59/EG festgelegte gemeinschaftliche Anwendungstermin (30. Juli 2002).Am 21. August 2001 wurde die Richtlinie 2001/59/EG der Kommission vom 6. August 2001 zur achtundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang römisch eins („Stoffliste“) und Anhang römisch fünf („Prüfmethoden für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt EG Nummer L 225 Seite 1, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am 24. August 2001 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen betreffend Anhang römisch eins („Legaleinstufung von Stoffen“) und Anhang römisch fünf der Richtlinie 67/548/EWG gilt der 24. Februar 2002. Für Zubereitungen, die solche Stoffe enthalten, gilt bezüglich ihrer Einstufung und Kennzeichnung der in der Richtlinie 2001/59/EG festgelegte gemeinschaftliche Anwendungstermin (30. Juli 2002).
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018
Dokumentnummer
NOR40024293