Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
ab 01.12.2001 — BGBl. II Nr. 395/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute01.12.2001 BGBl. II Nr. 395/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.12.2001BGBl. II Nr. 395/2001

Außerkrafttretensdatum

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Anhang 2

Warnleuchte und wirksames Warnen gemäß Paragraph 3

  1. Ziffer eins
    Es ist eine Warnleuchte mit gelbrotem Licht anzubringen, die den technischen Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. 65 entspricht.
  2. Ziffer 2
    Die Warnleuchte ist so anzubringen und zu betreiben, dass ein wirksames Warnen gewährleistet ist.
  3. Ziffer 3
    Das Warnen gilt als wirksam, wenn
  4. 3 Punkt eins
    das Licht der Warnleuchte nach allen Richtungen sichtbar und
  5. 3 Punkt 2
    die Warnleuchte spätestens 200 m vor der Einfahrt in den Tunnel eingeschaltet und auf der gesamten Tunnelstrecke in Betrieb ist.

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2016

Gesetzesnummer

20001634

Dokumentnummer

NOR40024903