Kurztitel
Feststellung der Länderbeiträge zum Ausgleichsfonds
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 446/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 446 aus 2001,
Index
61/01 Familienlastenausgleich
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt römisch zwei Nr.
117/2003).117 aus 2003,).
Text
§ 1. Die von den Ländern an den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu entrichtenden jährlichen Beiträge werden auf Grund der Euro-Umstellung unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Volkszählung 1991 wie folgt festgestellt: Paragraph eins, Die von den Ländern an den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu entrichtenden jährlichen Beiträge werden auf Grund der Euro-Umstellung unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Volkszählung 1991 wie folgt festgestellt:
Burgenland ............ 371 933,70 €
Kärnten ............... 741 746,34 €
Niederösterreich ...... 2 023 792,26 €
Oberösterreich ........ 1 793 684,22 €
Salzburg .............. 647 991,66 €
Steiermark ............ 1 620 982,26 €
Tirol ................. 842 429,70 €
Vorarlberg ............ 433 141,68 €
Wien .................. 2 229 997,92 €