Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Feststellung der Länderbeiträge zum Ausgleichsfonds
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 446/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 446 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
61/01 Familienlastenausgleich
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt römisch zwei Nr.
117/2003).117 aus 2003,).
Text
§ 2. Die im § 1 festgestellten Länderbeiträge sind erstmals für das Kalenderjahr 2002 zu leisten. Paragraph 2, Die im Paragraph eins, festgestellten Länderbeiträge sind erstmals für das Kalenderjahr 2002 zu leisten.
Dokumentnummer
NOR40025460