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Abkommen zwischen Österreich und Jordanien über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Fassungen (Gesetz)
ab 25.11.2001 — BGBl. III Nr. 261/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute25.11.2001 BGBl. III Nr. 261/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Jordanien über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 261 aus 2001,

Typ

Vertrag – Jordanien

Inkrafttretensdatum

25.11.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Förderung und den Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 261/2001 (NR: GP XXI RV 519 AB 707 S. 75. BR: AB 6427 S. 679.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 27, Absatz eins, des Abkommens wurden am 27. Juli 2001 bzw. am 26. September 2001 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27, Absatz eins, mit 25. November 2001 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DAS HASCHEMITISCHE KÖNIGREICH JORDANIEN, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsstandards,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2015

Gesetzesnummer

20001713

Dokumentnummer

NOR30001862