Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Belize)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 264/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 264 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.10.2001
Unterzeichnungsdatum
31.08.2001
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON BELIZE
StF: BGBl. III Nr. 264/2001
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 20 des Abkommens wurde am 31. August 2001 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 20 mit 1. Oktober 2001 in Kraft getreten.Der Notenwechsel gemäß Artikel 20, des Abkommens wurde am 31. August 2001 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 20, mit 1. Oktober 2001 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Belize
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2019
Dokumentnummer
NOR30001869