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Anl. 1

Fassungen
ab 01.10.2001 — BGBl. III Nr. 264/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.10.2001 BGBl. III Nr. 264/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Belize)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 264 aus 2001,

Typ

Vertrag – Belize

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.10.2001BGBl. III Nr. 264/2001

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

ANHANG

  1. A
    Das bzw. die von der Österreichischen Bundesregierung namhaft gemachte(n) Fluglinienunternehmen ist bzw. sind berechtigt, auf den im folgenden festgelegten Flugstrecken planmäßige Fluglinien in beiden Richtungen zu betreiben:

Abflugpunkte:

Ankunftspunkte:

Punkte in Österreich

Punkte in Belize

  1. B
    Das bzw. die von der Regierung von Belize namhaft gemachte(n) Fluglinienunternehmen ist bzw. sind berechtigt, auf den im folgenden festgelegten Flugstrecken planmäßige Fluglinien in beiden Richtungen zu betreiben:

Abflugpunkte:

Ankunftspunkte:

Punkte in Belize

Punkte in Österreich

  1. C
    Alle Zwischenpunkte und Punkte darüber hinaus können von dem bzw. den namhaft gemachten Fluglinienunternehmen jeder Vertragspartei ohne Ausübung von Verkehrsrechten der fünften Luftfreiheit angeflogen werden.

Die allfällige Ausübung von Verkehrsrechten der fünften Luftfreiheit kann von den zuständigen Behörden der beiden Vertragsparteien vereinbart werden.

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2019

Gesetzesnummer

20001720

Dokumentnummer

NOR40026947