Rechtstracker.at

Art. 2

Fassungen
ab 29.12.2001 — BGBl. III Nr. 266/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute29.12.2001 BGBl. III Nr. 266/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 266 aus 2001,

Typ

Vertrag – Tschechische R

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

29.12.2001BGBl. III Nr. 266/2001

Außerkrafttretensdatum

Index

89/07 Umweltschutz

Text

Kapitel römisch zwei - Frühwarnsystem

Ein automatisches Überwachungssystem, das von Österreich zur Verfügung gestellt wurde, wurde am 24. April 2001 in Ceske Budejovice installiert, und die Übertragung von Daten vom Überwachungssystem über Strahlenniveaus funktioniert problemlos.

Die Unterzeichner stimmen überein, dass diese Maßnahme voll und ganz ihrem Zweck entspricht und weiter in Betrieb bleiben wird.

Im Hinblick darauf, langfristig ein regionales Netzwerk zu errichten, welches in das ECURIE-System integriert werden könnte, werden die Möglichkeiten eines Austausches von Daten mit anderen nationalen Überwachungsnetzen untersucht.

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2015

Gesetzesnummer

20001721

Dokumentnummer

NOR40026949