Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 266/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 266 aus 2001,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Kapitel II - FrühwarnsystemKapitel römisch zwei - Frühwarnsystem
Ein automatisches Überwachungssystem, das von Österreich zur Verfügung gestellt wurde, wurde am 24. April 2001 in Ceske Budejovice installiert, und die Übertragung von Daten vom Überwachungssystem über Strahlenniveaus funktioniert problemlos.
Die Unterzeichner stimmen überein, dass diese Maßnahme voll und ganz ihrem Zweck entspricht und weiter in Betrieb bleiben wird.
Im Hinblick darauf, langfristig ein regionales Netzwerk zu errichten, welches in das ECURIE-System integriert werden könnte, werden die Möglichkeiten eines Austausches von Daten mit anderen nationalen Überwachungsnetzen untersucht.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR40026949