Rechtstracker.at

Art. 5

Fassungen
ab 29.12.2001 — BGBl. III Nr. 266/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 5 heute29.12.2001 BGBl. III Nr. 266/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 266 aus 2001,

Typ

Vertrag – Tschechische R

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

29.12.2001BGBl. III Nr. 266/2001

Außerkrafttretensdatum

Index

89/07 Umweltschutz

Text

Kapitel römisch fünf - Umweltverträglichkeitsprüfung

Mit dem „Melker Protokoll“ einigten sich die Unterzeichner auf eine umfassende und vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung des AKW Temelín geleitet von der Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Richtlinie des Rates 85/337/EWG in der Fassung der Richtlinie 97/11/EG), insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung von Nachbarstaaten.

Zu diesem Zweck wurde auf der Grundlage einer Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik eine vierköpfige Kommission zur Überprüfung der Umweltverträglichkeit des AKW Temelín eingesetzt.

Die Kommission zur Überprüfung der Umweltverträglichkeit des AKW Temelín legte einen Bericht vor und empfahl in dieser Funktion die Implementierung von 21 konkreten Maßnahmen (Anhang römisch zwei).

Die Unterzeichner kommen überein, dass die Umsetzung der genannten Maßnahmen von tschechischen und österreichischen Experten regelmäßig und gemeinsam im Rahmen des bilateralen Abkommens über den Austausch von Informationen überwacht wird.

Darüber hinaus kommen die Tschechische Republik und Österreich überein, die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Notfallvorsorge zu intensivieren.

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2015

Gesetzesnummer

20001721

Dokumentnummer

NOR40026952