Rechtstracker.at

Art. 6

Fassungen
ab 29.12.2001 — BGBl. III Nr. 266/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 6 heute29.12.2001 BGBl. III Nr. 266/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 266 aus 2001,

Typ

Vertrag – Tschechische R

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6

Inkrafttretensdatum

29.12.2001BGBl. III Nr. 266/2001

Außerkrafttretensdatum

Index

89/07 Umweltschutz

Text

Kapitel römisch sechs - Kommerzieller Betrieb

Block 1 und 2 des AKW Temelín werden nur nach dem erfolgreichen Abschluss des technischen Genehmigungsverfahrens und des Probelaufes in den kommerziellen Betrieb gestellt. Während dieser Phasen müssen alle Tests, wie sie in den vom staatlichen Amt für nukleare Sicherheit genehmigten Programmen vorgeschrieben sind und von den tschechischen Gesetzen verlangt werden, durchgeführt und alle Kriterien entsprechend den Stand-der-Technik Sicherheitskriterien, wie sie in den Mitgliedstaaten der EU vorherrschen, einschließlich des vorliegenden Protokolls, erfüllt werden. In jedem Fall ist die Umsetzung der in Anhang römisch eins angeführten Sicherheitsmaßnahmen, die Voraussetzung für den sicheren Betrieb des AKW Temelín im Einklang mit der Tschechischen Gesetzgebung sind, die Vorbedingung für den kommerziellen Betrieb.

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2015

Gesetzesnummer

20001721

Dokumentnummer

NOR40026953