Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 266/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 266 aus 2001,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Text
Kapitel VIII - ErweiterungKapitel römisch acht - Erweiterung
Ausgehend von dem Verständnis, dass die Tschechische Republik die Beitrittskonferenz umfassend über die technischen und verfahrensmäßigen Aspekte sowie über den verbindlichen Charakter dieses Dokumentes informieren wird, sowie ausgehend von dem Verständnis, dass die gemeinsame Position der EU zum Energiekapitel die Information an die oben erwähnte Beitrittskonferenz entsprechend wiedergeben wird, wird die Republik Österreich zustimmen, konstruktiv dazu beizutragen, die nächsten Schritte für das Energiekapitel - wie im „Fahrplan“ von Nizza vorgesehen - einzuleiten, um dadurch mit der Umsetzung des Protokolls zu beginnen.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR40026955