Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bildungsdokumentationsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 12/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2010Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht
Text
Anlage 3 (zu § 7a Abs. 4)(zu Paragraph 7 a, Absatz 4,)
Im Datenverbund Uni und im Datenverbund PH sind je Semester folgende Daten zu verarbeiten:
Einordnungsdaten
meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule;
Statistikmarken für die Personen- und Studienzählung.
Personendaten
Anschrift am Heimatort und Zustelladresse;
Sozialversicherungsnummer oder Ersatzkennzeichen;
bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF.
Studienbeitragsdaten
Beträge und Valutadatum der Beitragsvorschreibung;
Beträge und Valutadatum der allfälligen Nachforderung;
Auftrag für den Erlagscheindruck samt Datum;
Bezahlungsstatus und Ist-Betrag;
Studienbeitragskonto der Universität.
Studiendaten
Kennzeichnung des Studiums;
Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum des Studiums;
Schulform, Datum und Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife;
Meldung der Fortsetzung des Studiums bzw. der Inskription;
Mobilitätsprogramm und Gastland des Auslandsaufenthaltes.
Studienerfolgsdaten
Kennzeichnung des Studiums;
Semesterstunden abgelegter Prüfungen;
Semesterstunden positiv beurteilter Prüfungen;
erlangte ECTS-Anrechnungspunkte;
Art und Datum von erfolgreich abgelegten Prüfungen, die ein Studium oder einen Studienabschnitt eines Diplomstudiums oder eines Studienganges gemäß § 35 Z 1 des Hochschulgesetzes 2005 abschließen.Art und Datum von erfolgreich abgelegten Prüfungen, die ein Studium oder einen Studienabschnitt eines Diplomstudiums oder eines Studienganges gemäß Paragraph 35, Ziffer eins, des Hochschulgesetzes 2005 abschließen.
Daten zu Studienberechtigungsprüfungen
laufende Nummer des Studienberechtigungsfalles an der Universität bzw. an der Pädagogischen Hochschule;
Kennzeichnung des Studiums bzw. der Studienrichtungsgruppe, für welches bzw. für welche die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung beantragt wurde;
Datum des Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung;
Datum der erfolgreichen Ablegung der Studienberechtigungsprüfung.
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2011
Dokumentnummer
NOR40119354