Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bildungsdokumentationsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 12/2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 20/2021Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht
Text
Anlage 3 Zu § 7a Abs. 4Zu Paragraph 7 a, Absatz 4
Universitäten und Pädagogische Hochschulen:
meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule;
Statistikmarken für die Personen- und Studienzählung.
Vorname(n) und Familienname;
Anschrift am Heimatort und Zustelladresse;
Sozialversicherungsnummer oder Ersatzkennzeichen;
bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF.
Beträge und Valutadatum der Beitragsvorschreibung;
Beträge und Valutadatum der allfälligen Nachforderung;
Bezahlungsstatus und Ist-Betrag;
Studienbeitragskonto der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule.
Kennzeichnung des Studiums;
Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum des Studiums;
Form, Datum und Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife;
Meldung und Datum der Fortsetzung des Studiums bzw. der Inskription;
Art der internationalen Mobilität und Gastland des Auslandsaufenthaltes;
Kennzeichnung des Studiums;
Semesterstunden abgelegter Prüfungen;
Semesterstunden positiv beurteilter Prüfungen;
erlangte ECTS-Anrechnungspunkte;
Art und Datum von erfolgreich abgelegten Prüfungen, die ein Studium oder einen Studienabschnitt eines Diplomstudiums oder eines Studienganges gemäß § 35 Z 1 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006 idF BGBl. I Nr. 73/2011, abschließen.Art und Datum von erfolgreich abgelegten Prüfungen, die ein Studium oder einen Studienabschnitt eines Diplomstudiums oder eines Studienganges gemäß Paragraph 35, Ziffer eins, des Hochschulgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 73 aus 2011,, abschließen. Daten zu Studienberechtigungsprüfungen
laufende Nummer des Studienberechtigungsfalles an der Universität bzw. an der Pädagogischen Hochschule;
Kennzeichnung des Studiums bzw. der Studienrichtungsgruppe, für welches bzw. für welche die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung beantragt wurde;
Datum des Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung;
Datum der erfolgreichen Ablegung der Studienberechtigungsprüfung.
Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengänge sowie Privatuniversitäten:
meldende Erhalter von Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengängen bzw. Privatuniversitäten;
Vorname(n) und Familienname;
Anschrift am Heimatort und Zustelladresse;
Sozialversicherungsnummer oder Ersatzkennzeichen;
bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF.
Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengänge sowie Privatuniversitäten, die an einem gemeinsamen Studienprogramm mit österreichischen Bildungseinrichtungen bzw. an einem gemeinsam eingerichteten Studium beteiligt sind:
Beträge und Valutadatum der Beitragsvorschreibung;
Beträge und Valutadatum der allfälligen Nachforderung;
Bezahlungsstatus und Ist-Betrag;
Studienbeitragskonto des Erhalters von Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengängen bzw. der Privatuniversität.
Kennzeichnung des Studiums;
Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum des Studiums;
Form, Datum und Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife;
Meldung und Datum der Fortsetzung des Studiums;
Art der internationalen Mobilität und Gastland des Auslandsaufenthaltes;
Kennzeichnung des Studiums;
Semesterstunden abgelegter Prüfungen;
Semesterstunden positiv beurteilter Prüfungen;
erlangte ECTS-Anrechnungspunkte;
Art und Datum von erfolgreich abgelegten Prüfungen, die ein Studium oder einen Studienabschnitt eines Diplomstudiums abschließen.
Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengänge, die an einem gemeinsamen Studienprogramm mit österreichischen Bildungseinrichtungen bzw. an einem gemeinsam eingerichteten Studium beteiligt sind:
Daten zu Studienberechtigungsprüfungen
laufende Nummer des Studienberechtigungsfalles;
Kennzeichnung des Studiums bzw. der Studienrichtungsgruppe, für welches bzw. für welche die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung beantragt wurde;
Datum des Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung;
Datum der erfolgreichen Ablegung der Studienberechtigungsprüfung.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018
Schlagworte
Personenzählung, Antragsdatum, Zulassungsdatum
Zuletzt aktualisiert am
26.01.2021
Dokumentnummer
NOR40203270