Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Museumsordnung des Museums Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 13/2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 401/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 13 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 401 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Text
Kommunikation
§ 8.Paragraph 8,
(1)Absatz eins,Der Bereich Kommunikation umfasst Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Bildung und Besucherservice.
(2)Absatz 2,Der Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist zuständig für externe und interne Kommunikation. Die externe Kommunikation dient der Darstellung des Museums in der Öffentlichkeit. Sie umfasst die Information der Medien über Angebote und Leistungen aller Bereiche des Hauses sowie die Pflege des Kontakts zu den Interessentengruppen des Museums durch geeignete Instrumente.
(3)Absatz 3,Der Bereich Bildung und Besucherservice ist für die Konzeption und Umsetzung von zielgruppenspezifischen Informations- und Kommunikationsangeboten für Museumsbesucher, insbesondere Schulklassen, Kinder und Gruppen, verantwortlich. Je nach Inhalt des Bildungsangebots ist das Angebot mit dem Leiter der Sammlung, dem Ausstellungskurator oder dem Verantwortlichen für Veranstaltungen abzustimmen. Das Besucherservice soll die Betreuung der Besucher während ihres Aufenthaltes im Museum sicherstellen. Ein wesentliches Element der Qualitätssicherung ist die Erhebung der Besucherwünsche und -beschwerden durch geeignete Einrichtungen, deren Weiterleitung an verantwortliche Stellen im Hause sowie die Überprüfung der daraufhin erfolgten Veränderungen.
Schlagworte
Pressearbeit, Informationsangebot, Besucherbeschwerde
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2010
Dokumentnummer
NOR40028034