Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer samt Protokoll (Nepal)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 26/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 26 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 27Artikel 27
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 27
IN-KRAFT-TRETEN
(1)Absatz eins,Jeder Vertragsstaat teilt dem anderen Vertragsstaat den Abschluss der für das In-Kraft-Treten dieses Abkommens nach seinem Recht erforderlichen Verfahren mit. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, das jenem folgt, in dem die spätere dieser Mitteilungen erfolgt ist.
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen findet Anwendung:
in Österreich:
in Bezug auf Steuern, die für Steuerjahre erhoben werden, die dem Kalenderjahr folgen, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist;
in Nepal:
in Bezug auf Einkünfte, die am oder nach dem ersten Tag des nepalesischen Steuerjahres bezogen werden, das dem Jahr des In-Kraft-Tretens dieses Abkommens folgt.
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017
Dokumentnummer
NOR40028614