Rechtstracker.at

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Belarus)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.06.2002 — BGBl. III Nr. 74/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.06.2002 BGBl. III Nr. 74/2002 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Belarus)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 74 aus 2002,

Typ

Vertrag – Belarus

Inkrafttretensdatum

01.06.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über die Förderung und den Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 74/2002 (NR: GP XXI RV 688 AB 821 S. 81. BR: AB 6464 S. 681.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. März 2002 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Juni 2002 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REGIERUNG DER REPUBLIK BELARUS, Im Folgenden „die Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2015

Gesetzesnummer

20001944

Dokumentnummer

NOR30002114