Rechtstracker.at

Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und im Kampf gegen Kriminalität (Usbekistan)

Kundmachung
BGBl. III Nr. 91/2002 · 24.05.2002
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. III Nr. 91/2002 24.05.2002 91. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Usbekistan über Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und im Kampf gegen Kriminalität Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt