Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 94/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 2002,
Inkrafttretensdatum
01.08.2001
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. III Nr. 94/2002
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 11 der Vereinbarung wurden am 20. Jänner 1999 bzw. 27. Juni 2001 vorgenommen; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 11 mit 1. August 2001 in Kraft getreten.Die Notifikationen gemäß Artikel 11, der Vereinbarung wurden am 20. Jänner 1999 bzw. 27. Juni 2001 vorgenommen; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 11, mit 1. August 2001 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Slowakischen Republik, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen beiden Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung ihrer Aufgaben gemäß diesen Bestimmungen vorzugehen.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015
Dokumentnummer
NOR30002155