Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern samt Zusatzprotokoll (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 89/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2002,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
TEIL I: ANWENDUNGSBEREICH
Artikel 1
1.Ziffer eins Dieses Abkommen findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr (bilateraler Verkehr, Transitverkehr und Drittlandverkehr) zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik.
2.Ziffer 2 Dieses Abkommen bezieht sich
aus der Sicht der Verkehrsträger: auf den grenzüberschreitenden
Kombinierten Verkehr Schiene - Straße,
Verkehr mit Lastfahrzeugen auf der Straße, wie diese im Artikel 2 Z 1 definiert sind;Verkehr mit Lastfahrzeugen auf der Straße, wie diese im Artikel 2 Ziffer eins, definiert sind;
aus der Sicht der Verkehrsarten: auf den grenzüberschreitenden
gewerbsmäßigen Verkehr einschließlich des Verkehrs mit leeren Lastfahrzeugen,
Werkverkehr einschließlich des Werkverkehrs mit leeren Lastfahrzeugen
sowie auf den Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr in einem der beiden Staaten der Vertragsparteien.
3.Ziffer 3 Die Frage der Abgabenpflicht im Transportbereich wird von diesem Abkommen nicht berührt.
Schlagworte
Vorlaufverkehr
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR40031322