Norm Kündigung des Übereinkommens vom 5. Juli 1890 betreffend die Veröffentlichung der Zolltarife und die Organisation einer Internationalen Vereinigung zur Veröffentlichung der Zolltarife samt seinem Durchführungsregulativ× ▾ ‹›Gliederung Kündigung des Übereinkommens vom 5. Juli 1890 betreffend die Veröffentlichung der Zolltarife und die Organisation einer Internationalen Vereinigung zur Veröffentlichung der Zolltarife samt seinem Durchführungsregulativ Kundmachung BGBl. III Nr. 60/2001 · 16.03.2001▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. III Nr. 60/2001 16.03.2001 60. Kündigung des Übereinkommens vom 5. Juli 1890 betreffend die Veröffentlichung der Zolltarife und die Organisation einer Internationalen Vereinigung zur Veröffentlichung der Zolltarife samt seinem Durchführungsregulativ Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1