Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 2002
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 99/2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2006Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 9Anlage 9
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Anhang IXAnhang römisch neun
Zusätzliche Angaben gemäß § 125 Abs. 2 Z 3 über Aufträge, bei denenZusätzliche Angaben gemäß Paragraph 125, Absatz 2, Ziffer 3, über Aufträge, bei denen
der Aufruf zum Wettbewerb durch eine regelmäßige Bekanntmachung
erfolgt
Name und Anschrift (e-mail Adresse) des Auftraggebers.
Art des Auftrages: Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder mehrere dieser Arten von Aufträgen.
Art und Menge der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen, einschließlich etwaiger Optionen auf zusätzliche Aufträge, und der gegebenenfalls veranschlagten Frist für die Inanspruchnahme dieser Option; bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen Art und Menge und gegebenenfalls veranschlagte Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Auftrages sein sollen.
Art des Vergabeverfahrens (nicht offenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren).
(Gegebenenfalls) Zeitpunkt, zu dem bei Lieferaufträgen die Lieferung bzw. bei Bau- oder Dienstleistungsaufträgen die Bauarbeiten oder Dienstleistungen beginnen bzw. abgeschlossen werden.
Name und Anschrift der Stelle, die den Zuschlag erteilt bzw. bei der die Ausschreibungsunterlagen und sonstige zusätzliche Unterlagen und Auskünfte angefordert werden können.
(Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.
Letzter Tag für die Vorlage des Antrages auf Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.
(Gegebenenfalls) Sicherungsmittel (finanzielle Garantien), die verlangt werden.
Alle Anforderungen an den Unternehmer in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Sonstige Angaben, die vom Unternehmer verlangt werden.
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Dokumentnummer
NOR40031963