Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Russischen Föderation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 134/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
59/12 Fremdenverkehr
Text
ARTIKEL 11
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die beiden Regierungen auf diplomatischem Weg einander mitgeteilt haben, dass die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für sein In-Kraft-Treten erfüllt sind.
Geschehen zu Moskau, am 28. Jänner 2002 in zwei Urschriften jeweils in deutscher und russischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Dokumentnummer
NOR40032213