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§ 18

Fassungen
ab 01.01.2003 — BGBl. I Nr. 110/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 18 heute01.01.2003 BGBl. I Nr. 110/2002 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2002,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 18

Inkrafttretensdatum

01.01.2003BGBl. I Nr. 110/2002

Außerkrafttretensdatum

Index

80/02 Forstrecht

Text

Trennung und Kennzeichnung

Paragraph 18,

Vermehrungsgut ist auf allen Stufen der Erzeugung nach den einzelnen Zulassungseinheiten getrennt zu halten. Jede Partie von Vermehrungsgut ist nach folgenden Kriterien zu kennzeichnen:

  1. Ziffer eins
    Ländercode und Nummer des Stammzertifikats;
  2. Ziffer 2
    botanischer Name sowie gegebenenfalls Unterart, Sorte, Klon, Klonmischung;
  3. Ziffer 3
    Kategorie;
  4. Ziffer 4
    Zweck;
  5. Ziffer 5
    Art des Ausgangsmaterials;
  6. Ziffer 6
    Zulassungszeichen;
  7. Ziffer 7
    Herkunftsgebiet – für Vermehrungsgut der Kategorien „quellengesichert“ und „ausgewählt“, gegebenenfalls auch bei der Kategorie „qualifiziert“ und „geprüft“;
  8. Ziffer 8
    gegebenenfalls autochthon, nichtautochthon oder unbekannter Ursprung;
  9. Ziffer 9
    im Falle von Saatgut das Reifejahr;
  10. Ziffer 10
    Alter und Art des Pflanzgutes oder der Pflanzenteile, ob unterschnitten, verschult oder getopft;
  11. Ziffer 11
    wenn das Vermehrungsgut vegetativ erzeugt wurde;
  12. Ziffer 12
    wenn eine Massenvermehrung gemäß Paragraph 17, Absatz 7, durchgeführt wurde;
  13. Ziffer 13
    gegebenenfalls die Zusatzbezeichnung „Erhöhte genetische Vielfalt“ für „Ausgewähltes Vermehrungsgut“;
  14. Ziffer 14
    Vermerk „mit weniger strengen Anforderungen“ für Vermehrungsgut, das gemäß Paragraph 26, bewilligt wurde;
  15. Ziffer 15
    ob es sich dabei um gentechnisch verändertes Material handelt oder wenn es gentechnisch verändertes Material enthält.

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2016

Gesetzesnummer

20002089

Dokumentnummer

NOR40033235