Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erlassung einer Geschäftsordnung der Wettbewerbskommission
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 314/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 314 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
26/01 Wettbewerbsrecht
Text
Geschäftsführung
§ 8.Paragraph 8,
Die Geschäftsführung der Kommission obliegt der Bundeswettbewerbsbehörde (§ 2 Abs. 1 Z 6 WettbG). Dabei kommen der Bundeswettbewerbsbehörde insbesondere folgende Aufgaben zu: Die Geschäftsführung der Kommission obliegt der Bundeswettbewerbsbehörde (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 6, WettbG). Dabei kommen der Bundeswettbewerbsbehörde insbesondere folgende Aufgaben zu:
Das Führen aller laufenden Geschäfte der Kommission und die Sicherstellung der notwendigen Information der Kommissionsmitglieder (Ersatzmitglieder).
Das Vorbereiten der Sitzungen der Kommission, einschließlich deren Einberufung in Abstimmung mit dem Vorsitzenden sowie das Bereitstellen eines Schriftführers. Dieser hat den wesentlichen Inhalt der Sitzung protokollarisch zusammenzufassen, wobei Zeit, Ort und Dauer der Sitzung, die Namen der Teilnehmer, die Abstimmungsergebnisse sowie das Zustandekommen einer Empfehlung nach § 17 WettbG festzuhalten sind. Die Protokolle sind unverzüglich den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der Kommission zur Verfügung zu stellen.Das Vorbereiten der Sitzungen der Kommission, einschließlich deren Einberufung in Abstimmung mit dem Vorsitzenden sowie das Bereitstellen eines Schriftführers. Dieser hat den wesentlichen Inhalt der Sitzung protokollarisch zusammenzufassen, wobei Zeit, Ort und Dauer der Sitzung, die Namen der Teilnehmer, die Abstimmungsergebnisse sowie das Zustandekommen einer Empfehlung nach Paragraph 17, WettbG festzuhalten sind. Die Protokolle sind unverzüglich den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der Kommission zur Verfügung zu stellen.
Das Führen der Mitglieder- und Ortsabwesenheitsliste und die entsprechende Information des Vorsitzenden (des Stellvertreters) der Kommission.
Schlagworte
Mitgliederabwesenheitsliste
Zuletzt aktualisiert am
17.10.2012
Dokumentnummer
NOR40034140