Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gebarungsstatistik-VO
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 361/2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 345/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 361 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 345 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Erhebungsmerkmale, Periodizität der Erhebung
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Bei den Erhebungseinheiten gemäß § 2 sind folgende Merkmale jährlich zu erheben:Bei den Erhebungseinheiten gemäß Paragraph 2, sind folgende Merkmale jährlich zu erheben:
Bei den Erhebungseinheiten gemäß § 2 Z 1 die Daten des Rechnungsabschlusses, die Bilanzdaten, die Daten der Gewinn- und Verlustrechnung und Daten über die Erwerbstätigkeit.Bei den Erhebungseinheiten gemäß Paragraph 2, Ziffer eins, die Daten des Rechnungsabschlusses, die Bilanzdaten, die Daten der Gewinn- und Verlustrechnung und Daten über die Erwerbstätigkeit.
Bei den Unternehmungen gemäß § 2 Z 2 und 3 die Geschäftsberichte, die Bilanzdaten und die Daten der Gewinn- und Verlustrechnung; soweit solche Daten nicht vorhanden sind, vergleichbare Daten.Bei den Unternehmungen gemäß Paragraph 2, Ziffer 2 und 3 die Geschäftsberichte, die Bilanzdaten und die Daten der Gewinn- und Verlustrechnung; soweit solche Daten nicht vorhanden sind, vergleichbare Daten.
(2)Absatz 2,Beim Bund, bei den Ländern, Gemeinden über 10 000 Einwohner und Industrie- und Dienstleistungsgemeinden ab 5 000 Einwohner sowie bei den Sozialversicherungsträgern sind zusätzlich vierteljährlich die zum jeweiligen Quartalsende eines Kalenderjahres aufgebuchten Stände der Daten gemäß Abs. 1 Z 1 zu erheben.Beim Bund, bei den Ländern, Gemeinden über 10 000 Einwohner und Industrie- und Dienstleistungsgemeinden ab 5 000 Einwohner sowie bei den Sozialversicherungsträgern sind zusätzlich vierteljährlich die zum jeweiligen Quartalsende eines Kalenderjahres aufgebuchten Stände der Daten gemäß Absatz eins, Ziffer eins, zu erheben.
Schlagworte
Gewinnrechnung, Industriegemeinde
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2013
Dokumentnummer
NOR40035861