Rechtstracker.at

Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Bulgarien)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.08.2002 — BGBl. III Nr. 206/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.08.2002 BGBl. III Nr. 206/2002 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Bulgarien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 206 aus 2002,

Typ

Vertrag – Bulgarien

Inkrafttretensdatum

01.08.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bulgarien betreffend polizeiliche Zusammenarbeit

StF: BGBl. III Nr. 206/2002

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. August 2002 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Bulgarien,

nachstehend als die Vertragsparteien bezeichnet,

getragen von dem Wunsch nach der Entwicklung und Festigung von freundschaftlichen Beziehungen und der gegenseitigen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten,

beunruhigt durch die Ausbreitung der organisierten Kriminalität und der illegalen Migration,

überzeugt von der wesentlichen Bedeutung der Zusammenarbeit bei der wirksamen Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität,

geleitet vom Prinzip der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Vorteils und

nach Maßgabe der jeweiligen nationalen Rechtsordnung der beiden Staaten

haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2014

Gesetzesnummer

20002215

Dokumentnummer

NOR30002438