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Art. 6

Fassungen
ab 30.09.2002 — BGBl. III Nr. 201/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 6 heute30.09.2002 BGBl. III Nr. 201/2002 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Libanon)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2002,

Typ

Vertrag – Libanon

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6

Inkrafttretensdatum

30.09.2002BGBl. III Nr. 201/2002

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

Artikel 6

Entschädigung für Schaden oder Verluste

  1. Absatz eins,Investoren einer Vertragspartei, deren Investitionen im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei auf Grund eines Krieges oder anderen bewaffneten Konfliktes, einer Revolution, eines nationalen Notstands, eines Aufstands oder höherer Gewalt einen Verlust erleiden, erfahren hinsichtlich Rückerstattung, Entschädigung, Schadenersatz oder anderer entsprechender Leistung eine nicht weniger günstige Behandlung als jene, die die letztgenannte Vertragspartei ihren eigenen Investoren oder Investoren eines Drittstaates gewährt, je nachdem, welche die günstigere ist. Derartige Zahlungen sind frei transferierbar.
  2. Absatz 2,Ein Investor einer Vertragspartei, der bei einem in Absatz 1 genannten Ereignis einen Verlust erleidet durch:
    1. Litera a
      Beschlagnahme seiner Investition oder eines Teiles davon durch die Streitkräfte oder Organe der anderen Vertragspartei oder
    2. Litera b
      Zerstörung seiner Investition oder eines Teiles davon durch die Streitkräfte oder Organe der anderen Vertragspartei, die unter den gegebenen Umständen nicht erforderlich war,
    erhält in jedem Fall durch die letztgenannte Vertragspartei eine Rückerstattung oder Entschädigung, die in beiden Fällen umgehend, angemessen und effektiv sein muss und, was die Entschädigung betrifft, in Übereinstimmung mit Artikel 5 Absatz 2 und 3 erfolgt.

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2015

Gesetzesnummer

20002218

Dokumentnummer

NOR40035969