Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische IT-Netzwerkmanagerin“ und „Akademischer IT-Netzwerkmanager“, Lehrgang „IT-Netzwerkmanagement“, Fachhochschule Vorarlberg
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 396/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 396 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „IT-Netzwerkmanagement“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische IT-Netzwerkmanagerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer IT-Netzwerkmanager“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2026
Dokumentnummer
NOR40036305