Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Singapur)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 248/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 248 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
22.10.2002
Unterzeichnungsdatum
30.11.2001
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SINGAPUR ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN
StF: BGBl. III Nr. 248/2002 (NR: GP XXI RV 959 VV S. 101. BR: AB 6642 S. 687.)
Sprachen
Deutsch, Englisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 27 Abs. 2 des Abkommens wurden am 10. bzw. 22. Oktober 2002 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 mit 22. Oktober 2002 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 27, Absatz 2, des Abkommens wurden am 10. bzw. 22. Oktober 2002 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 27, Absatz 2, mit 22. Oktober 2002 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Singapur, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Singapur plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Singapur plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Anmerkung
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2019
Dokumentnummer
NOR30002580