Kurztitel
Museumsordnung für das Naturhistorische Museum
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 488/2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 399/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 488 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 399 aus 2009,
Text
Bereichsgliederung und Organisationsstruktur
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Die organisatorischen Einheiten des NHM sind:
1. Der wissenschaftliche Bereich (Forschungs- und Sammlungsbereich)
1.1. Die wissenschaftlichen Abteilungen Mineralogisch-Petrographische Abteilung Geologisch-Paläontologische Abteilung
Botanische Abteilung
Erste Zoologische Abteilung (Wirbeltiere)
Zweite Zoologische Abteilung (Insekten)
Dritte Zoologische Abteilung (andere Wirbellose)
Anthropologische Abteilung
Prähistorische Abteilung
Karst- und höhlenkundliche Abteilung
Abteilung für Ökologie
1.2. Institute
Staatliches Edelsteininstitut
(der Mineralogisch-Petrographischen Abteilung zugeordnet)
Nationalparkinstitut
(der Abteilung für Ökologie zugeordnet)
2. Supportbereich
2.1. Fachabteilungen
Abteilung für Ausstellung und Bildung
Abteilung Bibliotheken
Abteilung Archiv und Wissenschaftsgeschichte
3. Verwaltung und Öffentlichkeitsbereich mit Generaldirektion
3.1. Generaldirektion
3.2. Verwaltung
3.3. Fachabteilungen
Public Relations und Marketing
Profit Center
(2)Absatz 2,Zur Steigerung der Effizienz und Effektivität ist eine Organisationsstruktur notwendig, die jedem Bereich das erforderliche Maß an Gestaltungsspielraum und Eigenverantwortung einräumt. Gleichzeitig ist durch die laufende oder projektbezogene Kooperation der Bereiche unter Wahrung der Gesamtverantwortung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin sicherzustellen, dass die Aufgaben des NHM bestmöglich erfüllt werden.
(3)Absatz 3,Aufgaben können an Dritte übertragen werden, wenn dies ohne Beeinträchtigung des Museumsbetriebes möglich ist und dadurch wesentliche wirtschaftliche Vorteile erzielt werden.
Schlagworte
Forschungsbereich, Karstabteilung