Kurztitel
Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 9. Übereinkommen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 269/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 269 aus 2002,
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 4
Beide Seiten begrüßen den Austausch österreichischer und polnischer Studierender, Graduierter und Wissenschaftler/innen im Rahmen der EU-Programme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI. Weiters begrüßen beide Seiten die Vergabe polnischer Stipendien an österreichische Studierende und die Vergabe österreichischer Stipendien an polnische Studierende im Rahmen des CEEPUS-Programmes.
Die österreichische Seite lädt polnische Studierende, Graduierte und Wissenschaftler/innen ein, sich bei den österreichischen Stipendienprogrammen – Österreich-Stipendien, Ernst Mach-Stipendien, Bertha von Suttner-Stipendien und Franz Werfel-Stipendien – zu bewerben. Die Bewerbungsvoraussetzungen, die administrativen und finanziellen Bedingungen und die Bewerbungsformulare sind auf den Homepages der zuständigen Institutionen abrufbar.
Die polnische Seite lädt ab dem 1. Jänner 2003 österreichische Studierende, Graduierte und Wissenschaftler/innen ein, sich um die Stipendien der polnischen Regierung zu bewerben. Die Bewerbungsvoraussetzungen, die administrativen und finanziellen Bedingungen und die Bewerbungsformulare sind auf den Homepages der zuständigen Institutionen abrufbar.
Beide Seiten betrachten die Vergabe dieser Stipendien als Erfüllung von Artikel 4 des österreichisch-polnischen Abkommens über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft.