Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 9. Übereinkommen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 269/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 269 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 42Artikel 42
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 42
Beide Seiten leisten dem Österreichischen Kulturforum Warschau, dem Österreichischen Kulturforum am Generalkonsulat Krakau, dem Polnischen Institut in Wien und dem Internationalen Kulturzentrum in Krakau bei ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft notwendige Hilfe.
Beide Seiten begrüßen die Errichtung der Österreich-Bibliothek an der Universität Warschau und werden auch weiterhin die Entwicklung und Ausstattung der Österreich-Bibliotheken in Krakau, Opole, Poznan, Przemysl und Wroclaw unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2023
Dokumentnummer
NOR40038388