Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 9. Übereinkommen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 269/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 269 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 45Artikel 45
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
IV. SONSTIGE KOOPERATIONSBEREICHErömisch vier. SONSTIGE KOOPERATIONSBEREICHE
Artikel 45
Beide Seiten setzen ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Archivkunde auf der Grundlage des am 23. Oktober 1997 in Warschau unterzeichneten Übereinkommens über Zusammenarbeit zwischen der Generaldirektion des Staatsarchivs der Republik Österreich und der Generaldirektion der Staatsarchive der Republik Polen fort.
Die polnische Seite würdigt die Teilnahme Österreichs an der Umsetzung des internationalen Programms des Europarates „Reconstitution of the Memory of Poland“.
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2023
Dokumentnummer
NOR40038391