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Art. 10

Fassungen
ab 06.11.2002 — BGBl. III Nr. 271/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 10 heute06.11.2002 BGBl. III Nr. 271/2002 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Ukraine)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 271 aus 2002,

Typ

Vertrag – Ukraine

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 10

Inkrafttretensdatum

06.11.2002BGBl. III Nr. 271/2002

Außerkrafttretensdatum

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Text

Artikel 10

Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen

  1. Absatz eins,Bei Zuwiderhandlungen eines Unternehmers oder seines Fahrpersonals gegen die auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei geltenden Rechtsvorschriften oder gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung hat die zuständige Behörde der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet das Fahrzeug zugelassen ist, auf Ersuchen der zuständigen Behörde der anderen Vertragspartei folgende Maßnahmen zu treffen:
    1. Litera a
      Verwarnung des Unternehmers mit dem Hinweis, die geltenden Vorschriften und die Bestimmungen dieser Vereinbarung einzuhalten;
    2. Litera b
      Einstellung der Ausgabe von Genehmigungen an den Unternehmer für Beförderungen im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei, in dem die Zuwiderhandlung begangen wurde, oder Widerruf bereits ausgegebener Genehmigungen;
    3. Litera c
      bei schweren oder wiederholten Zuwiderhandlungen eines Unternehmers oder seines Fahrpersonals der einen Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei gegen diese Vereinbarung kann die zuständige Behörde dieser anderen Vertragspartei den betreffenden Unternehmer vom Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet vorübergehend oder dauernd ausschließen.
  2. Absatz 2,Die zuständigen Behörden der beiden Vertragsparteien unterrichten einander über Zuwiderhandlungen nach Absatz 1 dieses Artikels und über die getroffenen Maßnahmen.

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2015

Gesetzesnummer

20002408

Dokumentnummer

NOR40038408