Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 162/2003 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 34/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 162 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 34 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 34/2009materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 34 aus 2009,
Text
Frauenförderungsplan der Parlamentsdirektion
1. Abschnitt
Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
Ziele
§ 1. (1) Die Parlamentsdirektion bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungs- und Gleichstellungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten.Paragraph eins, (1) Die Parlamentsdirektion bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungs- und Gleichstellungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten.
(2)Absatz 2,Des Weiteren bekennt sich die Parlamentsdirektion zur Implementierung der Strategie des Gender Mainstreamings in sämtliche Maßnahmen der Personalplanung und Personalentwicklung, insbesondere zur permanenten Überprüfung aller von ihr gesetzten Handlungen auf ihre möglichen geschlechtsspezifischen Auswirkungen.
(3)Absatz 3,Maßnahmen zur Frauenförderung sind von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere den Führungskräften, zu unterstützen.
(4)Absatz 4,Ziel des Frauenförderungsplanes ist es, durch Festlegung von geeigneten Maßnahmen und Vorgaben einen Anteil an weiblichen Bediensteten in allen Besoldungsgruppen, Entlohnungsschemata, Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sowie bei allen einer Funktionsgruppe zugeordneten Arbeitsplätzen von mindestens 40% zu erreichen bzw. den Anteil von mindestens 40% zu erhalten.
(5)Absatz 5,Die Inanspruchnahme von Elternkarenzurlaub und Teilzeitbeschäftigung durch Männer ist durch geeignete Maßnahmen zu ermöglichen und deren Akzeptanz bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu fördern.
Schlagworte
Gleichbehandlungspolitik, Verwendungsgruppe
Zuletzt aktualisiert am
09.03.2009
Dokumentnummer
NOR40039614