Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern (Niederlande)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 13/2003Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 13 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
ABSCHNITT IABSCHNITT römisch eins
GELTUNGSBEREICH DES ABKOMMENS
Artikel 1
UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE NACHLÄSSE, ERBSCHAFTEN UND SCHENKUNGEN
Dieses Abkommen gilt für
Nachlässe und Erbschaften, wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig war, und
Schenkungen, wenn der Schenker im Zeitpunkt der Schenkung in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig war.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2025
Dokumentnummer
NOR40039633