Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern (Niederlande)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 13/2003Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 13 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.01.2003
Unterzeichnungsdatum
26.11.2001
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER NACHLASS-, ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUERN
StF: BGBl. III Nr. 13/2003 (NR: GP XXI RV 963 VV S. 101. BR: AB 6643 S. 687.)
Sprachen
Deutsch, Niederländisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 18 des Abkommens wurden am 6. August bzw. 27. Dezember 2002 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 18 mit 1. Jänner 2003 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 18, des Abkommens wurden am 6. August bzw. 27. Dezember 2002 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 18, mit 1. Jänner 2003 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich
undund
diedie Regierung des Königreiches der Niederlande,
vonvon dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern zwischen beiden Staaten abzuschließen,
habenhaben Folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Nachlasssteuer, Erbschaftssteuer
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2025
Dokumentnummer
NOR30002827