Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern (Niederlande)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 13/2003Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 13 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 8
SUBSIDIÄRE BESTEUERUNGSRECHTE
War der Erblasser oder der Schenker im Zeitpunkt seines Todes beziehungsweise im Zeitpunkt der Schenkung in einem Vertragsstaat ansässig und war er zu diesem Zeitpunkt ein Staatsangehöriger des anderen Vertragsstaats und war er im anderen Staat zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der zehn Jahre, die dem Tod oder der Schenkung unmittelbar vorangehen, ansässig, so darf der andere Staat nach seinem innerstaatlichen Recht auch unter Artikel 7 fallendes Vermögen besteuern.
War der Schenker im Zeitpunkt der Schenkung in einem Vertragsstaat ansässig und war er im anderen Staat zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Jahres, das der Schenkung unmittelbar vorangeht, ansässig, so darf der andere Staat – vorbehaltlich des Absatzes 1 – nach seinem innerstaatlichen Recht auch unter Artikel 7 fallendes Vermögen besteuern.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2025
Dokumentnummer
NOR40039640