Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die
Hochschülerschaftswahlen 2003
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 168/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 168 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/14 Hochschülerschaft
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt römisch zwei Nr.
84/2005).84 aus 2005,).
Text
Wahltage
§ 1. Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 2003 werden der 20., 21. und 22. Mai 2003 festgelegt. Paragraph eins, Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 2003 werden der 20., 21. und 22. Mai 2003 festgelegt.
Dokumentnummer
NOR40039665