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Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Estland)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.05.1997 — BGBl. III Nr. 15/2003 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.05.1997 BGBl. III Nr. 15/2003 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Estland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 15 aus 2003,

Typ

Vertrag – Estland

Inkrafttretensdatum

01.05.1997

Außerkrafttretensdatum

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Estland über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

StF: BGBl. III Nr. 15/2003

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 12, mit 1. Mai 1997 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

PRÄAMBEL

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Estland – nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,

im BEWUSSTSEIN der Empfehlungen und Beschlüsse der CEMT (Europäische Konferenz der Verkehrsminister), auch im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,

ENTSCHLOSSEN, zur Verwirklichung dieser Zielsetzung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards – anzuwenden,

IN DEM BESTREBEN, durch dieses Abkommen die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße zwischen ihren beiden Staaten auf diese Weise zu regeln, sowie deren Organisation und Durchführung zu erleichtern, und hierdurch auch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus und der gegenseitigen Völkerverständigung in Europa zu leisten,

haben folgendes vereinbart:

Anmerkung

Das Memorandum wurde als Anlage 3 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk3,
Lärmausstoß

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2015

Gesetzesnummer

20002591

Dokumentnummer

NOR30002832