Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Mitwirkung von UNHCR an Asylverfahren, in denen der Antrag anlässlich der Grenzkontrolle nach Einreise über einen Flugplatz gestellt wurde
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 32/2003 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 68/2026Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 32 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 68 aus 2026,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Text
Artikel VIArtikel römisch sechs
(1)Absatz eins,Das vorliegende Abkommen tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien rückwirkend mit 1. Jänner 2002 in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2)Absatz 2,Das Abkommen kann schriftlich per Einschreiben von jeder der Parteien jeweils zum Ende des Kalenderjahres und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Monaten gekündigt werden.
Zuletzt aktualisiert am
08.06.2026
Dokumentnummer
NOR40040173