Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Mitwirkung von UNHCR an Asylverfahren, in denen der Antrag anlässlich der Grenzkontrolle nach Einreise über einen Flugplatz gestellt wurde
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 32/2003 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 68/2026Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 32 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 68 aus 2026,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Text
Artikel IXArtikel römisch neun
Das Abkommen wird in zwei Ausfertigungen, von denen jeweils eine bei den Vertragsparteien bleibt, erstellt, jede in Deutsch und Englisch, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind. Im Falle von Streitigkeiten betreffend die Auslegung des vorliegenden Abkommens ist die englische Fassung maßgeblich.
Wien, am 18. Februar 2003
Zuletzt aktualisiert am
08.06.2026
Dokumentnummer
NOR40040176