Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gesetzliches Budgetprovisorium 2003
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 13/2003Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
§ 4. (1) Zur Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen des Bundes im Zusammenhang mit der Umstellung der Haushaltsverrechnung im Bundesministerium für Finanzen auf SAP R/3 werden folgende Kapitelbezeichnung, Titel, Paragrafe und Voranschlagsansätze eröffnet bzw. geändert:Paragraph 4, (1) Zur Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen des Bundes im Zusammenhang mit der Umstellung der Haushaltsverrechnung im Bundesministerium für Finanzen auf SAP R/3 werden folgende Kapitelbezeichnung, Titel, Paragrafe und Voranschlagsansätze eröffnet bzw. geändert:
1/5003 Entschädigungszahlungen:
1/50037/43 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 1/50038/43 Aufwendungen
2/5003 Entschädigungszahlungen:
2/50034/43 Erfolgswirksame Einnahmen
1/5004 Verwaltung ehemals deutscher Vermögenswerte:
1/50043/37 Anlagen
1/50047/37 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 1/50048/37 Aufwendungen
2/5004 Verwaltung ehemals deutscher Vermögenswerte:
2/50044/37 Erfolgswirksame Einnahmen
2/50047/37 Bestandswirksame Einnahmen
2/50049/43 Darlehensrückzahlungen
1/5005 Verwertung ehemals deutscher Vermögenswerte:
1/50058/43 Aufwendungen
2/5005 Verwertung ehemals deutscher Vermögenswerte:
2/50052/43 Zweckgebundene bestandswirksame Einnahmen 2/50054/43 Erfolgswirksame Einnahmen
2/50058/43 Sonstige bestandswirksame Einnahmen 2/50059/43 Darlehensrückzahlungen
1/55808/43 Sonstige Aufwendungen
Die Verrechnung der Ausgaben des Paragrafen 1/5024 "Zahlungen an Innovations- und Technologiefonds" erfolgt beim Paragraf 1/5109 "Zahlungen an Innovations- und Technologiefonds".
Die Verrechnung der Einnahmen des Voranschlagsansatzes 2/54834/43 "Verschiedene Abfuhren" erfolgt beim Voranschlagsansatz 2/53904/43 "Einnahmen aus Abfuhren gemäß KatFG".
Kapitel 58 "Finanzschuld, Währungstauschverträge" erhält die Bezeichnung "Finanzierungen, Währungstauschverträge". Zur Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit kurzfristigen Verpflichtungen wird der Titel 585 "Kurzfristige Verpflichtungen" geschaffen, dem der Paragraf 5850 "In heimischer Währung" mit den Voranschlagsansätzen 1/58508/43 "Verzinsung und Aufgeld", 2/58504/43 "Erfolgswirksame Einnahmen", 7/58509/43 "Tilgung" und 8/58509/43 "Erlöse", weiters der Paragraf 5851 "In fremder Währung" mit den Voranschlagsansätzen 1/58518/43 "Verzinsung und Aufgeld", 2/58514/43 "Erfolgswirksame Einnahmen", 7/58519/43 "Tilgung" und 8/58519/43 "Erlöse", weiters der Paragraf 5852 "Devisentermingeschäfte" mit den Voranschlagsansätzen 1/58528/43 "Aufwendungen", 2/58524/43 "Erfolgswirksame Einnahmen", 7/58529/43 "Aufwendungen (B)" und 8/58529/43 "Bestandswirksame Einnahmen", weiters der Paragraf 5854 "Gegenposition in heimischer Währung" mit den Voranschlagsansätzen 1/58548/43 "Verzinsung und Aufgeld", 2/58544/43 "Erfolgswirksame Einnahmen", 7/58549/43 "Tilgung" und 8/58549/43 "Erlöse", weiters der Paragraf 5855 "Gegenposition in fremder Währung" mit den Voranschlagsansätzen 1/58558/43 "Verzinsung und Aufgeld", 2/58554/43 "Erfolgswirksame Einnahmen", 7/58559/43 "Tilgung" und 8/58559/43 "Erlöse", weiters der Paragraf 5856 "Gegenposition Devisentermingeschäfte" mit den Voranschlagsansätzen 1/58568/43 "Aufwendungen", 2/58564/43 "Erfolgswirksame Einnahmen" 7/58569/43 "Aufwendungen (B)" und 8/58569/43 "Bestandswirksame Einnahmen", weiters der Paragraf 5858 "Sonstiger Aufwand" mit den Voranschlagsansätzen 1/58588/43 "Aufwendungen" und 2/58584/43 "Erfolgswirksame Einnahmen" sowie der Paragraf 5859 "Gegenposition sonstiger Aufwand" mit den Voranschlagsansätzen 1/58598/43 "Aufwendungen" und 2/58594/43 "Erfolgswirksame Einnahmen" zugeordnet werden.
(2)Absatz 2,Durch die vorzeitige Beendigung des Flexibilisierungsprojektes "Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg" entfällt beim Ausgaben- und Einnahmenparagrafen 3032 jeweils die Anmerkung "Anwendung der Flexibilisierungsklausel".
Schlagworte
Innovationsfonds, Ausgabenparagraf
Dokumentnummer
NOR40040427