Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Steuerstatistik-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 229/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 252/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 229 aus 2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 252 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Heranziehung von Daten der Bundesanstalt
§ 10.Paragraph 10,
(1)Absatz eins,Unter Verwendung des bPK-AS hat die Bundesanstalt die gemäß Anhang, Abschnitt A erhobenen Merkmale
mit dem für die Wanderungsstatistik gemäß § 16b Abs. 7 des Meldegesetzes 1991 erhobenen Merkmal „Gemeindekennzahl des Wohnortes“ und mit dem für die Erwerbs- und Wohnungsstatistik gemäß Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010 (EWStV 2010) erhobenen Merkmal „Region der Arbeitsstätte“ zu ergänzen undmit dem für die Wanderungsstatistik gemäß Paragraph 16 b, Absatz 7, des Meldegesetzes 1991 erhobenen Merkmal „Gemeindekennzahl des Wohnortes“ und mit dem für die Erwerbs- und Wohnungsstatistik gemäß Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010 (EWStV 2010) erhobenen Merkmal „Region der Arbeitsstätte“ zu ergänzen und
„Geburtsjahr“ und „Geschlecht“ mit den für die Wanderungsstatistik erhobenen Meldedaten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
(2)Absatz 2,Weiters hat die Bundesanstalt aus dem von ihr zu führenden Register der statistischen Einheiten
die gemäß Anhang, Abschnitt B, C, F, G und I erhobenen Merkmale mit dem Merkmal „Institutioneller Sektor“ zu ergänzen unddie gemäß Anhang, Abschnitt B, C, F, G und römisch eins erhobenen Merkmale mit dem Merkmal „Institutioneller Sektor“ zu ergänzen und
das gemäß Anhang, Abschnitt B bis D, F, G und I erhobene Merkmal „Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE“ mit dem entsprechenden Merkmal auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.das gemäß Anhang, Abschnitt B bis D, F, G und römisch eins erhobene Merkmal „Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE“ mit dem entsprechenden Merkmal auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Schlagworte
Erwerbsstatistik
Zuletzt aktualisiert am
07.02.2020
Dokumentnummer
NOR40131115