Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie Schaffung der Bezeichnung „Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und „Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 295/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 295 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, 1010 Wien, Herrengasse 7, ist berechtigt, den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2026
Dokumentnummer
NOR40041928