Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie Schaffung der Bezeichnung „Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und „Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 295/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 295 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Vortragende des Exekutivdienstes“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Vortragender des Exekutivdienstes“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2026
Dokumentnummer
NOR40041929